Website barrierefrei machen

Barrierefreie Website: 4 Prinzipien

Barrierefreie Website: Eine Person im Rollstuhl.
Barrierefreie Website

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Erfüllen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes (BFSG) und bieten Sie allen Nutzern uneingeschränkten Zugang zu Ihren digitalen Angeboten.

Barrieren im Internet erschweren vielen Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten. Dazu zählen schwer lesbare Texte, komplizierte Navigationen oder fehlende Alternativen für Bilder und Videos. Um solche Hürden abzubauen und eine barrierefreie Website zu gestalten, gibt es die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese internationalen Richtlinien zeigen, wie Websites und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden können.

Was sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)?

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) sind internationaler Standard und eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland. Die WCAG 2.1 ist eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung, die dabei helfen soll, Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Die Ebenen sind: Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken. 

Es gibt 4 Prinzipien für eine barrierefreie Website. Dazu zählen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Im englischsprachigen Raum sind diese vier Prinzipien auch unter dem Akronym POUR geläufig: Perceivable, Operable, Understandable und Robust.

POUR - die 4 WCAG-Prinzipien

1. Wahrnehmbarkeit

Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit sorgt dafür, dass alle Funktionen und Informationen so dargestellt werden, dass sie von jedem bemerkt werden können. Dabei ist das Zwei-Kanal-Prinzip besonders wichtig. Es bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle erfasst werden können. Das heißt, dass alle Informationen, die visuell wahrnehmbar sind, auch akustisch vermittelt werden sollten. 

Umgekehrt sollten Informationen, die hörbar sind, auch in visueller Form dargestellt werden. Es ist wichtig, Inhalte nicht nur durch Farben zu vermitteln, um auch Menschen mit Farbblindheit zu erreichen. Wenn möglich, sollten Informationen auch durch Berührung unterstützt werden. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden müssen. 

Darüber hinaus sollte die Dauer zeitgesteuerter Medien anpassbar sein, und es sollte möglich sein, die Textgrößen zu verändern. Außerdem ist es wichtig, dass ein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund besteht oder dass Geräusche im Vorder- und Hintergrund unterscheidbar sind. Videos sollten ebenfalls mit Untertiteln versehen werden.

2. Bedienbarkeit

Damit alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, mit digitalen Lösungen interagieren können, müssen diese bedienbar sein. Eine wichtige Anforderung ist die Möglichkeit, Anwendungen mit der Tastatur zu steuern, was besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder für blinde Personen relevant ist. Außerdem sollten Zeitvorgaben für einzelne Interaktionen ausreichend bemessen sein, um allen Nutzern genügend Zeit zu geben. Blinkende oder blitzende Effekte sollten vermieden werden, um das Risiko epileptischer Anfälle zu verringern. Die Orientierung sollte durch eindeutige Linktexte und verschiedene Navigationsmöglichkeiten erleichtert werden. Für Zeigergesten oder komplexe Bedienungsgesten sollten Alternativen zur Verfügung stehen.

3. Verständlichkeit

Das dritte Prinzip der 4 Prinzipien für eine barrierefreie Website betrifft die Website-Inhalte. Die Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie für möglichst viele Menschen gut verständlich sind, auch wenn sie laut vorgelesen werden. Es ist wichtig, eine klare und einfache Sprache zu verwenden. Fachbegriffe, seltene Ausdrücke oder Abkürzungen sollten erklärt werden, damit auch fachfremde Personen, Menschen mit einer anderen Muttersprache oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen die Inhalte verstehen können. Darüber hinaus sollte die Benutzeroberfläche vorhersehbar und konsistent gestaltet sein, damit die Nutzer sich leicht orientieren können. Unterstützung sollte ebenfalls dabei angeboten werden, Eingabefehler zu vermeiden oder zu korrigieren.

4. Robustheit

Die Robustheit stellt sicher, dass Inhalte mit verschiedenen Webbrowsern und assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sind. Es ist entscheidend, dass die bereitgestellten Inhalte nach gängigen Standards erstellt werden, indem beispielsweise eine korrekte HTML-Syntax verwendet wird. Die einheitliche und standardkonforme Nutzung von Webtechnologien trägt dazu bei, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich bleiben.

Quellen

Häufige Fragen zu WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) sind ein internationaler Standard und bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland. Diese mehrstufige Richtlinie dient als Anleitung, um Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Die WCAG 2.1 umfasst vier Ebenen: Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken.

Nicht-dekorative Bilder, einschließlich solcher, die für Schaltflächen oder Links verwendet werden, müssen mit beschreibendem Alternativtext (Alt-Text) versehen werden. Dieser ermöglicht es Nutzern von Screenreadern, das Bild angemessen zu verstehen. Zudem hilft Alternativtext auch Personen mit langsamen Internetverbindungen, den Inhalt eines Bildes schneller zu erfassen, da das Bild nicht vollständig geladen werden muss.

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